FAQ

HÄUFTIG GESTELLTE FRAGEN

Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl an oft gestellten Fragen. Wenn Ihre Fragen nicht ausreichend geklärt werden konnten, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns. Wir helfen Ihnen weiter!

  • Was bedeutet palliativ?
  • Ist der Hausarzt weiter zuständig, wenn das SAPV-Team in die Versorgung einsteigt?
  • Wer hat Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung?
  • Was sind die Aufgaben der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)?
  • Was wird benötigt, damit die Versorgung beginnen kann?
  • Wer trägt die Kosten für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)?
  • Einmal SAPV, immer SAPV?
Was bedeutet palliativ?

Als palliative Therapie oder Palliativtherapie bezeichnet man eine medizinische Behandlung, die nicht auf die Heilung einer Erkrankung abzielt, sondern darauf, die Symptome zu lindern oder sonstige nachteilige Folgen zu reduzieren. „Palliativ“ bedeutet, dass der natürliche Krankheitsverlauf bestmöglich begleitet wird, die Lebensqualität und Selbstbestimmung des Patienten oberste Priorität haben.

Ist der Hausarzt weiter zuständig, wenn das SAPV-Team in die Versorgung einsteigt?

Natürlich bleibt Ihr Hausarzt weiter zuständig und ist eine ganz wichtige Stütze in der Versorgung, da er den Patienten oft sehr lange kennt und ein Vertrauensverhältnis besteht. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ergänzt die hausärztliche Versorgung. Es besteht ein enger Austausch und wir stehen Ihrem Hausarzt beratend zur Seite.

Wer hat Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung?

Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf SAPV. Das sind z.B. Krebs- und Tumorpatienten, Menschen mit Lungenerkrankungen (COPD, Lungenfibrose etc.), Herz- und Niereninsuffizienz, Menschen mit neurologischen Erkrankungen (Multiple Sklerose, ALS, Demenz, nach einem Schlaganfall, Morbus Parkinson etc.).

Wir versorgen Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit, aber auch Menschen, die in einem Pflegeheim leben!

Was sind die Aufgaben der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)?

Aufbau eines patientenbezogenen Netzwerkes, Übernahme des Fallmanagements und Koordination der Versorgung unter Einbeziehung aller Beteiligten, Behandlung belastender körperlicher und/ oder psychischer Symptome, wie Schmerzen, Angst und Unruhe, Übelkeit und Erbrechen, Obstipation, Wundversorgung etc., vorbeugende Maßnahmen für Krisensituationen, Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, 24 Stunden Erreichbarkeit, Begleitung des natürlichen Krankheitsverlaufes.

Was wird benötigt, damit die Versorgung beginnen kann?

Es wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Diese kann jeder Haus- oder Facharzt und jedes Krankenhaus ausstellen.

Wenn Sie Hilfe brauchen oder das Gefühl haben in absehbarer Zeit Unterstützung zu benötigen, rufen Sie uns frühzeitig unter der 0491-96099940 an!

Wir beraten Sie gern und erklären Ihnen, was zu tun ist. Wir unterstützen Sie bei der Einholung einer SAPV-Verordnung und nehmen Kontakt mit Ihrem Haus- oder Facharzt auf. Auch stehen wir in engem Kontakt mit den Sozialdiensten der Krankenhäuser. Wenn sich Ihr Angehöriger aktuell stationär in einem Krankenhaus befindet, können Sie den Sozialdienst ansprechen und einen Kontakt herstellen.

Wer trägt die Kosten für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)?

Die SAPV ist eine Leistung der Krankenkassen! Jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch darauf! Dieser Anspruch besteht unabhängig von den Leistungen der Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass kein Pflegegrad bestehen muss, um SAPV zu erhalten. Wenn bereits ein Pflegegrad besteht und Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden (Pflegegeld, Kombinations- oder Sachleistungen), werden diese uneingeschränkt weitergezahlt.

Private Krankenversicherungen übernehmen Kosten für das, was im Versicherungsvertrag steht. Insbesondere bei älteren PKV-Tarifen wird die palliative Versorgungen gar nicht genannt, da das Gesetz erst seit 2007 besteht. Private Versicherungen übernehmen die Kosten aber zumeist im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Einmal SAPV, immer SAPV?

Nein! Wir begleiten Sie solange Sie uns brauchen. Wenn sich die Situation und Symptomlast stabilisiert haben, pausieren wir mit der Versorgung und sind wieder da, wenn sich eine Verschlechterung einstellt.

HABEN SIE FRAGEN?

Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar und stehen Ihnen 365 Tage im Jahr zur Seite.

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